Die Nordwest Industrie Group GmbH (NWI) prüft nach eigenen Angaben die Emission einer Unternehmensanleihe (ISIN DE000A2GSG81 / WKN A2GSG8).
NWI ist Teil der Zech Group. Die Anteile an NWI werden von Familienstämmen Zech und Petrat gehalten. Die Stimmrechte liegen jedoch ausschließlich bei den geschäftsführenden Gesellschaftern Kurt Zech bzw. Bernd Petrat.
Im Vergleich zu vielen anderen Mittelstandsanleihen, die parallel platziert werden, können sich die Kennzahlen der NWI durchaus sehen lassen:
Verschuldungsgrad (Net Debt*/EBITDA 1,9x) / Zinsdeckung (EBIT/Zinsaufwand): 5,5x**
Rating BBB- (stable) – Euler Hermes TRIB-Rating (Mittelstandsrating in Kooperation mit Moody’s Investor Service)
* Enthält ausschließlich die langfristigen Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern sowie kurzfristige Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten minus Liquide Mittel) gemäß Konzern-Jahresabschluss 2017/18
** Basierend auf einem EBIT von 23,9 Mio. Euro und Zinsaufwendungen von 4,3 Mio. Euro gemäß Konzern-Jahresabschluss 2017/18
Die Zech Group steht nach eigenem Bekunden für persönliche Verantwortung und eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Unternehmensstrategie. Doch diese Einschätzung teilen wohl nicht alle Anleger, die bisher Berührungspunkte mit der Gustav Zech-Stiftung oder der Zech Group hatten:
So veröffentlichte das Handelsblatt einen Artikel zur Übernahme von Aktivitäten der KTG Energie AG durch die Gustav Zech-Stiftung: „Mit Getöse ging 2016 der Landwirtschaftsriese KTG Agrar pleite. Nun sollen auch die Gläubiger der profitablen Bio-Gas-Tochter KTG Energie leer ausgehen. Im Hintergrund zieht ein Baukonzern die Fäden.“
Details unter:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/ktg-energie-mit-allen-juristischen-tricks/19366318-4.html
Schon zuvor war die Zech Group am Kapitalmarkt mit der Übernahme und dem Squeeze-out der Deutsche Immobilien Holding AG aufgefallen. Die Zech Group hatte den Aktionären der Deutsche Immobilien Holding AG für ihre Aktien, auf Basis einer gutachterlichen Stellungnahme einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, einen Preis von 1,72 Euro je Aktie angeboten. Der vom Gericht zum Schutz der Minderheitsaktionäre bestellte Prüfer kam auf einen Wert von 2,29 Euro - 4,11 Euro und damit zu dem Ergebnis, dass die angebotene Abfindung von 1,72 Euro nicht angemessen ist. Die Zech Group hat den Squeeze-out dennoch mit ihrer Stimmenmehrheit durchgedrückt. Nach der Hauptversammlung haben verschiedene Aktionäre Anfechtungsklage erhoben. Man hat sich geeinigt und die Abfindung wurde für alle Aktionäre auf 2,75 Euro je Aktie angehoben. Aus Sicht vieler Anleger war auch da noch zu wenig und sie haben deshalb ein Spruchverfahren beim Landgericht Bremen beantragt. Das Landgericht Bremen hat die angemessene Abfindung mit Beschluss vom 07.03.2018 auf 4,30 Euro je Aktie festgesetzt, also exakt 2,5 mal so hoch wie die ursprüngliche Abfindungsangebot der Zech Group.